Was muss ich beim Handgepäck beachten?
Geschrieben von Katerina Samstag, 7. März 2009
Gewicht und Größe des Handgepäcks (carry-on-baggage) können sich von Airline zu Airline unterscheiden. Hierzu am besten die jeweiligen Websites befragen oder direkt anrufen.
Einige Airlines (bspw. Lufthansa) bieten an den Flughäfen Boxen an, in die man sein Gepäckstück stecken kann. Passt es hinein, ist es in der Größe perfekt.
Flüssigkeiten darf man nur in Behältnissen von max. 100 ml mitnehmen, welche in einen durchsichtigen, verschließbaren Plastikbeutel gehören. Unter Flüssigkeiten fallen auch Cremes, Zahnpasta, Lotionen, Haargel, Parfüm usw.
Der Beutel darf max. 1 Liter Fassungsvermögen haben und jeder Passagier darf nur einen mitnehmen.
Tipp: Keine teuren "Flugtüten" kaufen, ein Gefrierbeutel mit "Reißverschluss" tut es genauso.
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck genommen werden und getrennt vom Handgepäck auf das Laufband oder in eine der Plastikboxen gelegt werden.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Flüssigkeiten, die während der Reise für medizinische Zwecke gebraucht werden, sowie für Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Sie müssen bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls getrennt vom Handgepäck vorgezeigt werden.
Weiterhin gehören sämtliche Ersatzakkus seit 2008 ins Handgepäck und dürfen nicht mehr im aufgegebenen Gepäck (checked baggage) transportiert werden.
Diese Akkus müssen einzeln verpackt sein, auch die Originalverpackung ist möglich.
Aktuelle Informationen über die Regelungen zum Handgepäck verschiedener
Airlines finden Sie auch im Forum unter Gepäckgrenzen der Airlines (Transatlantik).
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck genommen werden und getrennt vom Handgepäck auf das Laufband oder in eine der Plastikboxen gelegt werden.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Flüssigkeiten, die während der Reise für medizinische Zwecke gebraucht werden, sowie für Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Sie müssen bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls getrennt vom Handgepäck vorgezeigt werden.
Weiterhin gehören sämtliche Ersatzakkus seit 2008 ins Handgepäck und dürfen nicht mehr im aufgegebenen Gepäck (checked baggage) transportiert werden.
Diese Akkus müssen einzeln verpackt sein, auch die Originalverpackung ist möglich.
Aktuelle Informationen über die Regelungen zum Handgepäck verschiedener
Airlines finden Sie auch im Forum unter Gepäckgrenzen der Airlines (Transatlantik).
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Letzte Aktualisierung Donnerstag, 29. Januar 2015
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